Das Parlament des Landes Berlin lässt sich jährlich von der Regierung über die Telefonüberwachung der Polizei informieren. Vor kurzem hat der Senat den aktuellen Jahresbericht an das Abgeordnetenhaus übermittelt. Wir haben die Daten aus dem PDF befreit, visualisiert und mit den Zahlen der letzten Jahre verglichen.
Halbe Million Gespräche
Die Berliner Polizei hat im letzten Jahr über eine halbe Million Telefonate abgehört, das ist ziemlich genau jede Minute eins. Im Verlauf der Jahre ist ein Rückgang zu verzeichnen (Diagramm als PNG):
Diese Zahlen entsprechen in etwa der allgemeinen Entwicklung von Telefonie und SMS. Klassische Telekommunikation wird immer weniger genutzt, also kann auch weniger abgehört werden.
Ein Viertel wegen Drogen
In den meisten Fällen geht es um Drogen, über ein Viertel aller Anordnungen betraf das Betäubungsmittelgesetz. Das entspricht anderen Befugnissen und Statistiken, in ganz Deutschland überwacht die Polizei meist wegen Drogen. (Diagramm als PNG)
Danach folgen Eigentums- und Vermögensdelikte wie Betrug und Diebstahl. Neu ist das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt mit acht Abhörmaßnahmen.
Relativ konstante Personenanzahl
Die Anzahl der überwachten Personen bleibt über die Jahre relativ konstant, auch wenn diese Personen immer weniger telefonieren und immer weniger Telefonanschlüsse haben (Diagramm als PNG):
Unterschiedliche Regierungen, vergleichbare Überwachung
Auch die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit Telekommunikationsüberwachung bleibt ungefähr gleich, gegenüber letztem Jahr ist die Zahl der Verfahren sogar leicht gestiegen (Diagramm als PNG):
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag „starken Datenschutz“ auch bei der Telekommunikationsüberwachung und eine „liberale Drogenpolitik“ angekündigt. In der Überwachungs-Statistik ist das nicht erkennbar, vielmehr bleiben die Zahlen auf dem hohen Niveau der rot-schwarzen Vorgängerregierung.
Kein Überwachungs-Antrag abgelehnt
Pikant ist, dass auch letztes Jahr kein einziger Antrag auf Telekommunikationsüberwachung von einem Richter oder einer Richterin abgelehnt wurde. Die letzte Ablehnung gab es 2007 – das Jahr, in dem das iPhone vorgestellt wurde.
Schon 2003 sagte der Rechtswissenschaftler Professor Gusy: „Wenn die Polizei einen Antrag anregt und die Staatsanwaltschaft diesen Antrag stellt, so bekommt sie ihn mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit durch.“ Ein Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht fand heraus, dass damals nur 0,4 % der Anträge abgelehnt wurden. Die Zahlen aus Berlin sind noch weit unter diesem Wert.
Kommunikationsart nicht mehr aufgeschlüsselt
Die bisherigen Jahresberichte hatten aufgeschlüsselt, welche Kommunikationsarten überwacht wurden (Diagramm als PNG):
Diese Einteilung ist im aktuellen Bericht nicht mehr vorhanden, weil der Bundestag die Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geändert hat.
Kein Staatstrojaner in Berlin – noch
Dafür wird jetzt auch über den Staatstrojaner berichtet. Laut einem weiteren Bericht hat die Berliner Polizei letztes Jahr weder Quellen-TKÜ noch Online-Durchsuchung durchgeführt. Der Landesverfassungsschutz darf laut Gesetz den Staatstrojaner noch nicht nutzen.
Demnach wurde in Berlin noch kein Staatstrojaner eingesetzt, obwohl die Regierung zwischenzeitlich den berüchtigten Trojaner FinFisher gekauft hatte.
